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VG Köln, 15.03.2011 - 14 K 5657/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Heranziehung zu Abwassergebührenvorauszahlungen ist auch bei behaupteten Rohrbrüchen und Schmutzwassergebühren rechtmäßig; Heranziehung zu Abwassergebührenvorauszahlungen bei behaupteten Rohrbrüchen und Schmutzwassergebühren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- VG Köln, 15.03.2011 - 14 K 5869/09
Ein Nießbraucher eines Grundstücks hat auch bei befristetem Nießbrauch neben dem …
Auszug aus VG Köln, 15.03.2011 - 14 K 5657/10
Zur Begründung bezieht sie sich im Wesentlichen auf ihren Vortrag im Verfahren mit denselben Beteiligten 14 K 5869/09 - auf das Urteil vom heutigen Tage wird verwiesen - und trägt ergänzend vor, es habe weitere Rohrbrüche gegeben und es seien weitere Reduzierungen der an die Regenwasserkanalisation angeschlossenen Flächen vorzunehmen.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte nebst beigezogenen Verwaltungsvorgängen der Beklagten sowie der Gerichtsakten in den Verfahren 14 K 5188/09 und 14 K 5869/09 einschließlich der dort beigezogenen Verwaltungsvorgänge und Gerichtsakten.
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird Bezug genommen auf die diesbezüglichen Ausführungen im Urteil der Kammer vom heutigen Tage zum Aktenzeichen 14 K 5869/09, die gleichermaßen für den Veranlagungszeitraum 2009 gelten.
Die Rechnung Blatt 79 der Gerichtsakte im Verfahren 14 K 5869/09 vom 4. Februar 2010 (Baggerbetrieb Weber) bezieht sich ohne nähere Erläuterungen zunächst einmal auf den Veranlagungszeitraum 2010.
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird wegen der Gründe auf das Urteil der Kammer vom heutigen Tage zum Aktenzeichen 14 K 5869/09 Bezug genommen.
- VG Köln, 15.03.2011 - 14 K 5188/09
Nießbraucher eines Grundstücks kann zur Abfallentsorgungsgebühr im Zummenhang mit …
Auszug aus VG Köln, 15.03.2011 - 14 K 5657/10
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte nebst beigezogenen Verwaltungsvorgängen der Beklagten sowie der Gerichtsakten in den Verfahren 14 K 5188/09 und 14 K 5869/09 einschließlich der dort beigezogenen Verwaltungsvorgänge und Gerichtsakten.
- VG Köln, 15.03.2011 - 14 K 5869/09
Ein Nießbraucher eines Grundstücks hat auch bei befristetem Nießbrauch neben dem …
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte nebst beigezogenen Verwaltungsvorgängen der Beklagten und beigezogenen Gerichtsakten (14 L 1210/10, 14 L 562/09, 14 L 563/09, 14 K 4327/09) sowie der Gerichtsakten in den Verfahren 14 K 5188/09 und 14 K 5657/10 einschließlich der dort jeweils beigezogenen Verwaltungsvorgänge und Gerichtsakten.Abgesehen davon ergibt sich aus dem Schriftsatz der Klägerin, die diesen Zustellungsmodalitäten auch zuvor nicht entgegengetreten war, Blatt 32 der Gerichtsakte zum Verfahren 14 K 5657/10 (der auch das hiesige Aktenzeichen trägt), dass sie die Ladung rechtzeitig erhalten hat.
Allein soweit in dem angefochtenen Bescheid "zukünftige Fälligkeiten in kommenden Jahren" festgelegt worden waren, hat sich dieser durch Bekanntgabe des nächsten Gebührenbescheides, der Gegenstand des Verfahrens 14 K 5657/10 ist, erledigt, mit der Folge des Wegfalls der Beschwer, damit des Rechtsschutzbedürfnisses und demzufolge der teilweisen Unzulässigkeit der Klage.
Die Nachweise Blatt 79 der Gerichtsakte beziehen sich auf 2010 und betreffen somit das Verfahren 14 K 5657/10.
Konkretes für den im vorliegenden Verfahren zur Entscheidung vorliegenden Zeitraum hat die Klägerseite - anders als im Verfahren 14 K 5657/10 - allerdings auch im gerichtlichen Verfahren nicht vorgetragen, so dass keine durchgreifenden Zweifel daran bestehen, dass die Veranlagung rechtmäßig ist.
- VG Köln, 15.03.2011 - 14 K 5188/09
Nießbraucher eines Grundstücks kann zur Abfallentsorgungsgebühr im Zummenhang mit …
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte nebst beigezogenen Verwaltungsvorgängen der Beklagten, der Gerichtsakte im Verfahren 14 L 1221/09 sowie der Gerichtsakten in den Verfahren 14 K 5689/09 und 14 K 5657/10 einschließlich der dort jeweils beigezogenen Verwaltungsvorgänge und Gerichtsakten.